Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Firma Robotics GmbH gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen und sind Bestandteil der zwischen Robotics GmbH und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen
Die Angebote, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind stets unverbindlich und freibleibend. Die in den begleitenden Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben und Informationen, wie beispielsweise: Technische Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Daten, Programme und Leistungsangaben der Firma Robotics GmbH, sind unverbindlich. Die im Angebot und den zugehörigen Angebotsunterlagen überlassenen Informationen stellen ausschließlich das geistige Eigentum der Firma Robotics dar. Dem Empfänger ist jegliche Nutzung außerhalb der vertraglich vereinbarten untersagt. Die in den Angebotsunterlagen enthaltenen Informationen sind in der Angebotsphase auf Ausführungsmöglichkeiten im Rahmen des beabsichtigten Projekts durch den Angebotsempfänger zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Fa. Robotics GmbH innerhalb von 10 Tagen seit Zugang der Unterlagen zu verständigen, andernfalls werden daraus entstehende Mängel und Abweichungen vom Auftraggeber verantwortet.
§ 3 Gefahrübergang
Die Gefahr des Untergangs der Auftragsleistung und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Vertragspartner über, sobald Robotics GmbH diese einem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Das gleiche gilt, wenn Robotics GmbH die Fertigstellung angezeigt hat und bei vertragsgemäßer Bereitstellung der Lieferware. Bei Datenübertragung geht die Gefahr mit der Absendung der Daten auf den Vertragspartner über.
§ 4 Sicherungsrecht
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, behält sich die Robotics GmbH das Eigentum an den zu erbringenden Leistungen bzw. den zu übergebenden Gegenständen vor.
Eine Veräußerung oder sonstige Überlassung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes bzw. einer Leistung ist für den ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Abnehmers gegen Abtretung der diesem Geschäft zugrundeliegenden Forderung bis auf Widerruf genehmigt. Übersteigt der realisierbare Wert aller bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, ist die Robotics GmbH auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der Fa. Robotics GmbH verpflichtet.
Bei vertragswidrigen Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Vertragspartners ist die Robotics GmbH zur Rücknahme der überlassenen Gegenstände, Pläne, Konstruktionen, Entwürfe, Datenträger und sonstige Unterlagen berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Die Fa. Robotics GmbH kann den Gegenstand frei verwerten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Für Software, die von der Robotics GmbH entwickelt wurde, gilt das uneingeschränkte Urheberrecht. Der Nutzer ist nicht berechtigt, diese zu vermieten, zu verleasen oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung zu überlassen, den Programmcode zu ändern oder zu dekompilieren.
Bei Überlassung von Software in Form einer Lizenzierung erlöschen im Falle vertragswidrigen Verhaltens oder im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch schriftliche Mitteilung seitens der Robotics GmbH alle im Rahmen des Vertrages eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte des Abnehmers.
§ 5 Lieferfristen und Verzug
Lieferfristen ergeben sich aus dem im Vertrag genannten Zeitpunkt, es sei denn, der Vertragspartner kommt seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht nach. In einem solchen Fall beginnen die Fristen mit der Vornahme der Handlung bzw. Bereitstellung der Information zu laufen. Die Lieferfrist für die Robotics GmbH verlängert sich im Fall höherer Gewalt, (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebstörung, behördliche Maßnahmen) um den Zeitraum, in dem das Ereignis andauert, es sei denn, das Erbringen der Leistung wird aufgrund höherer Gewalt unmöglich. In diesem Fall entfallen die aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Verpflichtungen. Bereits empfangene Leistungen sind Zug um Zug zurückzugewähren. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Ist eine Leistungsverzögerung seitens der Fa. Robotics GmbH durch das Verhalten eines Zulieferers begründet worden, tritt die Robotics GmbH alle Ansprüche, die ihr gegen den Zulieferer wegen der Pflichtverletzung zustehen, an den Vertragspartner ab. Eine direkte Inanspruchnahme der Fa. Robotics GmbH kommt nicht in Betracht, es sei denn, der Robotics GmbH fällt ein zumindest grob fahrlässiges Auswahlverschulden zu Last.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Alle aufgeführten Preise verstehen sich zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt als Zahlungsziel 14 Tage netto nach Rechnungsdatum. Bei Beauftragung werden mit dem Vertragspartner Abschlagszahlungen vereinbart, die beide Seiten gemeinsam bei Auftragserteilung festlegen. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so hat er die Forderung der Robotics GmbH während des Verzuges mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 I BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung oder der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt erhalten.
Im Falle nach Vertragsabschluß entstehender berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, kann die Robotics GmbH Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten verlangen. Entspricht der Vertragspartner einem solchem Begehren nicht, ist die Robotics GmbH über das Zurückhalten ihrer Leistung zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur im Falle rechtskräftig festgestellter oder unstreitiger Forderungen berechtigt.
§ 7 Abnahme
Bezüglich der Abnahme der Leistungen des Vertragspartners, wird eine förmliche Abnahme vereinbart. Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen. Die Abnahme erfolgt ohne schuldhaftes Zögern des Vertragspartners. Nimmt der Vertragspartner die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung ab, obwohl er dazu verpflichtet ist und in dieser Zeit keine die Abnahme hindernden Mängel rügte, so gilt die Leistung als vertragsgemäß anerkannt und abgenommen. Für selbständige Teilleistungen kann eine Teilabnahme entsprechend der oben genannten Regelungen verlangt werden. Kommt der Vertragspartner mit der Abnahme in Verzug, ist die Fa. Robotics berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung oder Schadensersatz statt Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Gewährleistung
Die Robotics GmbH erbringt die Leistung nach den vertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik auf dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Die von der Robotics GmbH gelieferten Leistungen sind unverzüglich nach Ablieferung an den Vertragspartner sorgfältig auf Mängel, Übereinstimmung mit der Bestellung und Vollständigkeit zu untersuchen.
Weist eine Lieferung oder Leistung Mängel auf, kann der Vertragspartner zunächst Mängelbeseitigung verlangen. Wenn die Nacherfüllung für die Robotics GmbH mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist und die Robotics GmbH unangemessen belastet wird kann sie die Nacherfüllung verweigern.
Bei Fehlgeschlagen der Mängelbeseitigung ist der Vertragspartner berechtigt, angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Sonstige Gewährleistungsrechte bestehen nicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an.
Durch die Anzeige eines Mangels wird die Verjährungsfrist nicht gehemmt. Die Verjährungsfrist wird erst durch gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gehemmt.
§ 9 Schadensersatz
Die Robotics GmbH übernimmt keine Haftung bei groben Konzeptfehlern, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.
Die Schadenersatzhaftung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden
ankommt, nach Maßgabe der folgenden Absätze ausgeschlossen oder beschränkt. Das gilt für jeden Grund, z.B. bei Pflichtverletzungen nach §§ 280 ff. BGB, bei Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln und für die Haftung aus unerlaubten Handlungen. Die Haftung beschränkt sich auf den vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für darüber hinausgehende Schadensexzesse ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung seitens der Robotics GmbH, ihrer leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Das Gleiche gilt für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 10 Übertragung von Rechten und Pflichten
Vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen über die Zulässigkeit von Abtretungsverboten bedürfen die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung von der Robotics GmbH.
§ 11 Formerfordernisse
Auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärungen der Fa. Robotics GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform.
Mündliche Absprachen werden erst durch schriftliche Bestätigung seitens der Robotics GmbH wirksam. Die Schriftform gilt auch für sonstige Neben- und Änderungsabsprachen. Ein Vertragsabschluß kann nicht durch einseitige schriftliche Bezugnahme des Vertragspartners auf stattgefundene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der Robotics GmbH gilt keinesfalls als Zustimmung.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtstand
Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma Robotics GmbH. Sofern gesetzlich nicht anderes geregelt ist, vereinbaren die Parteien Meiningen als ausschließlichen Gerichtsstand.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
Sind oder werden einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Klauseln nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel bzw. des unwirksamen Teils der Klausel gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Schmalkalden, den 30.11.09
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